Es ist nicht erlaubt, ohne gültige Fahrkarte ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen. Einverstanden. Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt und im Grunde ein Diebstahl – mit dem Unterschied, dass hier eine Dienstleistung gestohlen wird. Auch einverstanden. Schwarzfahren wird geahndet, mit einer Geldstrafe von rund 40 €. Soweit alles fein.
Dass ein Schwarzfahrer – wenn er den nahenden Kontrolleur entdeckt – nicht schon prophylaktisch zwei Zwanziger aus der Geldbörse zieht und den Herrn freundlich lächelnd zu sich winkt, liegt auf der Hand. Der eine wird unschuldig drein schauen, die nächste sich schlafend stellen, wieder ein anderer ergreift die Flucht – die, in manchen Fällen sogar gelingt. Der Schwarzfahrer meint das ganz sicher nicht persönlich, es liegt einfach in der Natur des Schwarzfahrens, dass man Kontrolleure meidet wie der Teufel das Weihwasser. Für den Kontrolleur indes, ist ein geglückter Fluchtversuch zwar irgendwie blöd, aber vielmehr eigentlich auch nicht. (Oder bekommen die Kopfgeld?)
Dass ein Kontrolleur angesichts eines fliehenden Schwarz(afrikaner)fahrers völlig die Contenance verlieren darf, steht so sicher nicht im Kontrolleurs-Knigge. Oder sind Beschimpfungen wie „Du Arschloch, Du Drecksnigger, Du Asozialer“ etwa die vom Münchner Verkehrsverbund zur Abschreckung empfohlene Ansprache für Schwarzfahrer? Und wenn ja – gelten diese dann nur für Schwarzfahrer mit Migrationshintergrund? Oder würde auch der gamsbarttragende ältere deutsche Staatsbürger so unflätig beschimpft?
Man weiß es nicht. Und ahnt es doch.
Das sind Momente, in denen ich mich schäme. Für den Kontrolleur, der sich nicht im Griff hat. Für die Haltung, die in seinen Beschimpfungen so deutlich zum Ausdruck kommt. Und für mich selbst. Denn ich habe es mir auch nur angehört, den Kopf geschüttelt und kein Wort heraus gebracht.
Bild: fips_schneider (Flickr)
Huhu.
Immerhin hast Du das Rückgrat, Dich hier laut zu schämen, und das kennen bestimmt viele. Ich zumindest hatte mal ähnliches im Fußballstadion. Im V.I.P.-Bereich in Duisburg.
Was bleibt ist dieses saudoofe Gefühl, dass viele Menschen sich nicht im Griff haben und ihren Frust und ihre Aggression an vermeintlich Schwächeren auslassen.
Tröstlich, dass es im Verbalen geblieben ist.
Und nächstes Mal machen wir alle die Klappe auf, Ihr Fahrkartenabknippsarschlöcher!
Liebe Grüße
Stefan
Und Du hast recht. Wobei Zurückschimpfen vermutlich auch keine Lösung ist. Ihm freundlich aber bestimmt sagen, dass ich sein Verhalten missbillige, das hätte ich tun sollen.
Darüber zu bloggen ist schon mal ein Anfang. Beim nächsten Mal dann wirklich was sagen. Sowas geht einfach gar nicht und das sollte man solche Menschen auch wissen lassen.
Eventuell könntest du der MVG mailen, falls du noch Uhrzeit etc. weisst.
Schon passiert :) Ich würde mich freuen, wenn man den Herrn über meine Beschwerde in Kenntnis setzen würde, aber viel Hoffnung habe ich leider nicht.
Vielleicht wäre es für den Herrn Kontrolleur eine kleine Abschreckung, wenn er sich hier im Video begutachten könnte. Dazu müsste natürlich einer der Fahrgäste so geistesgegenwärtig sein und sein videofähiges Smartphone zücken.
(Habe aber keine Ahnung ob das Rechtens ist.)
Um die fettgedruckte Frage im Text zu benatworten:
Ich weiß nicht, wie die Münchner das regeln – aber es ist durchaus nicht unüblich, die Kontrolle von Fremdunternehmen ausüben zu lassen. Und die (bzw. deren Mitarbeiter) bekommen tatsächlich Provision, werden also entsprechend der „eingespielten Summe“ bezahlt.
Also,
diesen Block sehe ich heute zum ersten Mal und schade, dass ich nicht früher „reingeschneit“ bin.
Zum Thema:
Es ist mir zuwieder, unsere Mitmenschen zu beschipfen, auch wenn das Fehlverhalten manchmal so weit geht, dass ich genau so reagieren möchte. Und Worte, wo Begrifflichkeiten des Körperteiles verarbeitet werden, wo das Rückgrad seinen anständigen namen verliert, müssen auch nicht sein.
Allerdings, eine klare Missfallensäußerung ist in diesem Fall in Richtung Kontrolleur schon angebracht und wenn da nicht die richtige Antwort kommt. ist es angebracht mit Nennung von Datum, Uhrzeit, Verkehrslinie und grober Beschreibung der Person, den erlebten sachverhalt in Form einer Beschwerde dem Verkehrsdienstleister mitzuteilen. Das hat zwar keine sofortige Wirkung, aber sicher eine langfristige…
Ansonsten kann ich „schwarzfahren“ zwar in Einzelfällen nachvollziehen, billige es aber keinesfalls und bin eigentlich sauer, dass ich für solche Leute über den Fahrpreis mitbezahlen muss. Oder wie in den meisten Fällen meinen steuerlichen Beitrag leisten muss, um die Defizite wieder einmal auszugleichen.
Aber trotzdem, das Leben ist schön…